Lenzing gewinnt Patentverfahren in den USA

Das Ersturteil des Einzelrichters in N.Y. vorn November 1995 wurde vom Bundesberufungsgericht in Washington nun aufgehoben. Dieser hatte damals das Lenzinger Patent mit der Begründung zurückgewiesen, daß nicht die "beste Ausführungsform der Erfindung" beschrieben sei.

Lenzing geht von einer Verletzung dieses gültigen Patentes für die Lösungsherstellung in den USA durch den Mitbewerber Courtaulds in der Produktionsanlage in Mobile, Alabama aus.

Im Streitverfahren wegen Verletzung dieses US-Patentes der Lenzing AG durch Courtaulds hatte Courtaulds einen Antrag auf Ungültigkeit und Undurchsetzbarkeit des Patentes eingebracht. Dieser Antrag wurde nun vom Bundesberufungsgericht in zweiter Instanz abgelehnt.

Es handelt sich in diesem Streitfall um ein Patent für einen wesentlichen Schritt im Herstellungsverfahren von Lyocellfasern, die aus einer Lösung von Zellulose in einem organischen Lösungsmittel und Wasser gesponnen werden. Die Herstellung der Spinnlösung nimmt im Produktionsprozeß eine Schlüsselposition ein.

Diese Entscheidung des Bundesberufungsgerichtes unterstreicht die Bedeutung dieses Lenzing-Patentes und den Beitrag Lenzings zur Kommerzialisierung dieses Verfahrens.