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LENZING Plastics
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Über uns Profil
Lenzing Plastics - zu Hause am Weltmarkt
Lenzing Plastics ist einer der weltweit führenden Hersteller von Produkten aus Polyolefinen und Fluorpolymeren. Unsere Kernkompetenz liegt im monoaxialen Verstrecken von Polymeren, einer Technologie, die es ermöglicht, Folien, Bändchen und Garne mit sehr hohen Festigkeiten herzustellen.
Das Unternehmen gliedert sich dabei in vier Teilbereiche:
- Thermoplast: Lenzing Plastics konzentriert sich hier auf die Produktion von Folien, Geweben, Bändchen und mehrschichtigen Verbunden.
- Polytetrafluorethylen (PTFE): Hier werden spezialisierte Garne, Fasern und Folien aus dem High-Tech-Werkstoff hergestellt und in einer breiten Produktpalette angeboten.
- Filamente: In diesem Bereich werden innovative Produkte für Dental Care sowie Monofilamente, Borsten und Abrasive gefertigt.
- Fasern: Lenzing Plastics fertigt hochwertige Acrylspezialfasern sowie spezielle Polyacrylnitritfasern, die als sogenannter Precursor das Ausgangsmaterial für die Produktion von Carbonfasern sind.
Lenzing Plastics ist ein sehr bewegliches Unternehmen und konzentriert sich auf die Entwicklung von Nischenlösungen mit höchsten Ansprüchen.
Kurze Entwicklungszeiten, individuelle und persönliche Kommunikation mit dem Kunden und Flexibilität als Firmengrundsatz haben es uns ermöglicht, auf hart umkämpften Märkten seit über 30 Jahren die Technologieführerschaft in unseren Kernbereichen zu halten.
Lenzing Plastics ist seit 1994 gemäß ISO 9001 zertifiziert und hat diesen Status ohne Unterbrechung durch Überwachungs- und Erneuerungsaudits aufrecht erhalten.
Download ISO-Zertifikat engl.
Download ISO-Zertifikat dt.
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News
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Mittwoch, 09. Jänner 2008
Lenzing Plastics hat mit Wirkung 31.12.2007 den deutschen Spezialfaserhersteller Dolan GmbH mit Sitz in Kelheim zur Gänze übernommen.
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Donnerstag, 24. Mai 2007
Die Lenzing Gruppe übernimmt über ihre Tochter Lenzing Plastics GmbH einen Großteil der Vermögenswerte des US-amerikanischen Kunststoffherstellers Glassmaster aus dem Bereich Monofilamente, die nach einem Ausgleichsverfahren (Chapter 11) zum Verkauf standen.
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