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Erklärung gemäß § 87 Abs 1a AktG
Aus Anlass meiner in der Hauptversammlung am 12.6.2008 vorgesehenen Wahl in den Aufsichtsrat der Lenzing AG, erkläre ich entsprechend den Anforderungen des §87 Abs 1a AktG, dass mir kein Umstände bekannt sind, die die Besorgnis einer Befangenheit meinerseits begründen könnten.
Zur Bescheinigung meiner fachlichen Qualifikation verweise ich auf meinen Lebenslauf, in dem auch meine beruflichen und wesentlichen sonstigen Funktionen zum Zeitpunkt der Wahl angeführt sind.
Weiters erkläre ich , dass keine Bestellungshindernis im Sinne des § 86 Abs. 2 Z 1 AktG (Überschreiten der gesetzlichen Höchstzahl von Aufsichtsratsmandaten) vorliegt.
Für allfällige Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wien, 10.6.2008 Dr. Winfried Braumann
Linz, 2.6.2008 Dr. Hermann BELL
Wien, 30.5.2008 Mag. Andreas Schmidradner
Downloads: Erklärung Braumann Erklärung Bell Erklärung Schmidradner
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Presseinformationen
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Freitag, 18. Juli 2008
Gemeinsame Entwicklung von Nonwovens-Materialien auf Lyocellbasis
Die Lenzing Gruppe, Weltmarktführer in der Herstellung von Stapelfasern aus Cellulose, und Weyerhaeuser, eines der weltgrößten Unternehmen im Bereich Forstprodukte und Zellstoff, arbeiten zusammen an der Entwicklung neuartiger Nonwovens-Produkte auf Lyocellbasis. Ein entsprechendes Memorandum of Understanding wurde am 15. Juli 2008 unterzeichnet.
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