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Birkenfaserholz
Spezifikationen Birkenfaserholz
Faserholz ist Lang- und Kurzholz, welches nach Umwandlung in Hackgut chemisch aufgeschlossen und zu Zellstoff verarbeitet wird.
Folgende Parameter sind zu erfüllen:
- gesund. d.h. ohne Pilz- oder Insektenbefall
- an beiden Enden mit der Säge geschnitten
- ordentlich entastet (keine Aststummel)
- keine Zwieselstücke
- Langholz: 2 - 6 m lang
- Kurzholz: 1 m (1 m Holz nach Lenzing nur in Ausnahmefällen möglich)
- Mindestzopf 10 cm mit Rinde (max. 10 % 8 cm und 9 cm mitgehend)
- Maximaldurchmesser: 80 cm o. R. an d. stärksten Stelle
- frei von Metall und Steinen
- Übernahme aller Längen erfolgt in "Tonne atro"
TOLERANZ - und VERWERFUNGSGRENZEN
Bei Abweichungen von der laut Lenzinger Spezifikation definierten Qualität und Dimension des Birkenindustrieholzes gelten folgende Richtlinien:
Moder und Kernfäule
Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei über 20 % - Ablehnung der Lieferung.
Stockigkeit
Beginnender Befall durch Weißfäulepilze, Toleranzgrenze 5 %. Ab 6 % werden 25 % als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei über 80 % Anteil - Ablehnung der Lieferung.
Ausformungsmängel
Zwiesel, Bruchholz und Aststummel bewirken schlechte Entrindung, technische Probleme und Holzverluste. Toleranzgrenze 5 % ab 6 % - Abschlag 10 % vom Preis.
Dünnholz
Aus technischen Gründen nicht zu verarbeiten. Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei über 20 % - Ablehnung der Lieferung.
Anlieferung
Birke muß grundsätzlich sortenrein geliefert werden. Beimischungen von Rotbuche, Esche, Ahorn werden toleriert. Jede andere Holzart wird aussortiert und nicht vergütet. Bei über 20 % Anteil Ablehnung der Lieferung.
Manipulationsholz
Holz unter 1 m Länge wird als Ballast abgezogen und nicht vergütet. Holz über 6 m Länge muß aussortiert und gekürzt werden, Abzug 20 EUR/AMM.
Grundlagen der vorliegenden Spezifikation
ÖST HHU Holzübernahmerichtlinien des Kooperationsabkommen FPP v. Feber 1990 (Dok.Nr. FPHBA001). Broschüre "Industrieholz" des Koop. FPPv. Mai 1992.
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