spacer spacer
background-graphic spacer background-graphic
spacer
spacer spacer spacer
Logo spacer
spacer
Lenzing Home spacer English spacer Print spacer Sitemap
spacer spacer spacer spacer spacer
spacer spacer spacer spacer spacer
spacerspacer spacer spacer spacer spacer
spacer

Holzeinkauf > Spezifikationen > Fichtenhackgut


Spezifikationen
Fichtenhackgut

DEFINITION VON HACKGUT

Hackgut fällt als Nebenprodukt bei der Schnittholzherstellung an, bzw. wird sofort nach dem Anfall gehackt oder wie bei Profilzerspaneranlagen unmittelbar als solches erzeugt.

Folgende Parameter sind zu erfüllen:

  1. gesund: d.h. ohne Pilz- und Insektenbefall
  2. Hackgutdimension: Länge: durchschnittlich 25 mm, Dicke: 3 - 5 mm, Breite: 20 - 30 mm
  3. ohne Rinde
  4. Fichte / Tanne sortenrein

TOLERANZ - und VERWERFUNGSGRENZEN

Rinde

Grundsätzlich soll das Hackgut ohne Rinde angeliefert werden. Da kleine Prozentsätze aus technischen Gründen nicht zu vermeiden sind, wird ein Rindenanteil unter 3 % toleriert. Ab 3 % erfolgt ein Mengenabzug. Es wird die dreifache Menge abgezogen. Beispiel: 3 % reine Rinde bedeuten 9 % vollrindiges Hackgut, das zur Gänze abgezogen wird (4% Rinde - 12 % vollrindiges Hackgut usw.). Hackgut mit einem Rindenanteil über 6 % ist nicht mehr verwendbar. Es erfolgt eine Ablehnung der Lieferung.

Feinstaub

Holzteile < 3 mm
Dieser wird bei der Fraktionierung des Hackgutes entsprechend der SKAN-Norm festgestellt (3 mm Lochsieb) - Toleranzgrenze 2 %. Darüberhinausgehende Anteile werden von der Lieferung abgezogen. 3 % Feinstoff ergibt z.B. einen Abzug von 1 % der Menge bzw. einen entsprechenden Preisabzug.
Zur Feststellung des Feinstoffanteiles wird eine statistische Methode herangezogen, wonach von jeder 4. Transporteinheit eine repräsentative Stichprobe gezogen wird und diese sodann auf dem Hackgutanalysengerät in die einzelnen Fraktionen zerlegt wird. Die solcherart ermittelten Feinstoffanteile werden monatlich ermittelt, wobei der daraus ermittelte Durchschnittswert die Grundlage für die qualitative Beurteilung des gesamten im betreffenden Monat gelieferten Hackgutes bildet (Dienstanweisung Nr. FPHDA001).

Verunreinigungen im Hackgut

Als solche gelten Plastik, Eisen, Steine, Kohle, usw (Fremdkörper jeglicher Art)
Aus technischen Gründen ist das Hackgut dann nicht verwendbar. Es erfolgt eine Ablehnung der Lieferung. Nicht zulässig ist im Hackgut die Beimischung von Hobelspänen, Sägemehl, Gatterabraum, Profilzerspanerwolle, Kehricht, Schnee.

 

 

spacer

TopImage

spacer
spacer
spacer
background-graphic background-graphic background-graphic
Impressum | rechtliche Hinweise | AGB